Cannabis-Konsum aus psychiatrischer Sicht

Video mit Prof. Dr. Michael Landgrebe

Hochdosierter Cannabis-Konsum: Warum Ängste nur vorübergehend verschwinden, um bald in schlimmerer Form zurückzukehren

Zumindest bei Menschen, die „psychisch nicht komplett gesund“ sind, warnt Prof. Landgrebe, Chefarzt der kbo-Lech-Mangfall-Klinik Agatharied und seit 1. August 2021 auch Ärztlicher Direktor der kbo-Lech-Mangfall-Kliniken gGmbH. Der Mediziner spricht von einem „Wahnsinnshype“, wo überall Cannabis einzusetzen sei, ohne dass es dafür wissenschaftliche Belege gebe. Indikationen für den Einsatz des medizinischen Cannabis lägen u.a. in den Bereichen Schmerz und Spastik vor. Jedoch solle auch hier der behandelnde Therapeut überprüfen, ob der gewünschte Effekt eintrete. Falls nicht, sei die Cannabis-Arznei abzusetzen. Näheres in unserem Video mit Prof. Landgrebe.

Weniger als 6 Gramm Cannabis in der Tasche sollte keine Straftat mehr sein

Dafür hatte sich Daniela Ludwig in ihrem Amt als Bundesdrogenbeauftragte ausgesprochen. Sie halte es für sinnvoll, den Besitz von weniger als 6 Gramm Cannabis nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, nicht mehr als Straftat, so die CSU-Politikerin im vergangenen Jahr. Und wörtlich: „Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss.“ Die Konsumenten sollten wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen. Sie sollten außerdem die Möglichkeit bekommen, Drogen analysieren zu lassen. (Dieses) „Drug-Checking bedeutet Schadensminimierung und kann Leben retten“, so Ludwig 2021 weiter. Zu ihrem Bedauern habe sie sich in dieser Angelegenheit nicht durchsetzen können. In vielen Ministerien und Verwaltungsbehörden vertrete man noch immer fälschlicherweise die Einschätzung, „durch Drug-Checking verpasse der Staat illegalen Drogen eine Art Gütesiegel und gebe somit einen Freifahrtschein für den Konsum“.

Welche Strafen drohen bisher?

Dazu Martin Hubert, Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) Bayern im Merkur vom 26. Oktober 2021: „Alle mit einem Konsum verbundenen Tätigkeiten wie der Besitz, Anbau, Herstellung, Erwerb, Handel und die Verabreichung sind gemäß Betäubungsmittelgesetz unter Strafe gestellt.“ Dementsprechend müsse die Polizei an sich auch bei geringen Mengen ermitteln. Seitdem jedoch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil empfohlen habe, bei kleinen Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch nicht mehr zu verfolgen, variierten die Strafen in den einzelnen Bundesländern. Ersttätern in Bayern drohe bei bis zu drei Konsumeinheiten oder 6 Gramm Cannabis derzeit keine Strafe. Gleiches gelte im Wiederholungsfall, sofern der Betreffende im vergangenen Jahr nicht auffällig geworden sei.

Designierter Drogenbeauftragter gilt als Befürworter einer Freigabe von Cannabis

Der SPD-Politiker Burkhard Blienert hatte sich in seiner Zeit als drogen­politischer Sprecher seiner Fraktion und als Mitglied im Gesundheitsausschuss (2013 – 2017) einen Namen gemacht, weil er als einer der ersten Sozialdemokraten für einen Kurswechsel seiner Partei in der Drogenpolitik eintrat und sich für eine Freigabe von Cannabis einsetzte. Blienert arbeitet derzeit bei der AOK Rheinland/Hamburg in Düsseldorf.