Medienstaatsvertrag – neue Lizenzpflicht

2019, als das Inkrafttreten des neuen Medienstaatsvertrages noch nicht abzusehen war, erläuterte Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), vor unserer Kamera, warum seiner Einschätzung nach Videos on Demand einer Zulassungspflicht unterworfen werden sollten, sofern sie einen erheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung entfalten könnten.

Der YouTuber #Rezo hatte mit seinem Video „Die Zerstörung der CDU“ die Debatte darüber, ob audiovisuelle Onlineangebote nicht wie TV-Sender reguliert werden sollten, wieder aufflackern lassen. Im Interview mit Lawiki.bayern attestierte Schneider dem Youtuber zwar, dieser habe seine Sorgfaltspflichten erfüllt. Man müsse jedoch einschreiten können, wenn etwa Anbieter mit extremistischer Gesinnung Fake-News als Fakten darstellten und damit ein breites Publikum erreichten.

Schneider sprach sich bei unserer Aufnahme für ein „Weitertragen des Rundfunkbegriffs“ aus.

Als „Rundfunk“, für dessen Veranstaltung bei den Landesmedienanstalten eine #Lizenz zu beantragen ist, galten bis zum Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages (MStV) am 7.11.2020 nur solche audiovisuellen Onlineangebote, die linear – also live – verbreitet werden, von mehr als 500 Zuschauern (= Usern) gleichzeitig gesehen werden können, die redaktionell gestaltet sind und „entlang eines Sendeplans“ regelmäßig und wiederholt verbreitet werden.

Nach dem neuen Gesetz können u.a. auch „Medienintermediäre“ (z.B. Google), „Medienplattformen“ (z.B. „Magenta TV“) und „Video-Sharing-Dienste“ (z.B. YouTube) verpflichtet sein, bei der zuständigen Landesmedienanstalt eine Lizenz zu beantragen.

BLM-Präsident Siegfried Schneider wird am 1. Oktober sein Amt an Dr. Thorsten Schmiege weitergeben. Der bisherige Geschäftsführer der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien wurde am 25. März vom Medienrat zum Nachfolger Schneiders gewählt.