Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing – Worum geht’s im Konflikt um die Neuausweisung?

Unser Video, in dem Jens Zangenfeind, Bürgermeister in Hausham und stellvertretender Landrat im Kreis Miesbach, den Konflikt kurz erläutert, beginnt mit Bildern aus der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing.

Streit um Wasserschutzzone Mangfalltal: Aigner für Runden Tisch im Bayerischen Landtag

Um die Neuausweisung des Schutzgebietes so zu gestalten, dass mit dem Ergebnis alle gut leben können, wie es Zangenfeind in unserem Video vom vergangenen Oktober formuliert. Anlass war auch damals das Dünge- und Beweidungsverbot, das Landrat Olaf von Löwis für das Gebiet Thalham-Reisach-Gotzing hätte anordnen sollen. Einen Runden Tisch schlug Ilse Aigner jüngst in ihrer Funktion als hiesige Stimmkreisabgeordnete vor. Nach Informationen des Merkur vom 26./27.2.2022 sollen die Betroffenen im Neuausweisungsverfahren bei gemeinsamen Treffen ihre unterschiedlichen Standpunkte klären, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ihre Idee hatte Aigner am 24.2. bei einem Ortstermin des Umweltausschusses des Landtags unterbreitet – in Anwesenheit von Vertretern wohl aller beteiligten Institutionen. Sie alle wollten erfahren, nach welchem Recht sich Miesbach, Warngau, Valley und einige Biobauern mit einer Petition an den Umweltausschuss gewandt hatten. Ziel der Petenten war, dass das in Rede stehende Dünge- und Beweidungsverbot (s.o.) frühestens nach der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes erlassen werden darf. Bio-Bauer Alois Fuchs etwa hatte beim Ortstermin klargemacht, dass er seinen Betrieb werde zusperren müssen, wenn es ihm nicht mehr erlaubt sei, seine höchstens 12 Jungrinder auf knapp 4 Hektar Land weiden zu lassen. Dass ihn ein Beweidungsverbot treffen könnte, verstehe er umso weniger, als ihm die Stadtwerke München gerade erst schriftlich attestiert hätten, dass er seinen Bio-Betrieb regelkonform betreibe und damit maßgeblich zum Schutz des Trinkwassers beitrage, so Fuchs bei der Ortsbegehung am 24. Februar 2022. Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis hatte an diesem Tag auch die Befürchtung geäußert, dass mit Hilfe eines bereits jetzt erlassenen Dünge- und Beweidungsverbots eine von manchen angestrebte Erweiterung des Wasserschutzgebietes relativ problemlos durchzusetzen sein könnte. Dafür spreche ein Wortwechsel, über den von Löwis beim Ortstermin berichtete. Zwei Ministerialbeamte hätten ihm gegenüber geäußert, man wolle so „den wesentlichen Teil des Erweiterungsverfahrens vorher abwickeln“ – dann sei der Rest „im Nu durch“.

Mit seiner Entscheidung vom 31.3.2022 stützt der Umweltausschuss die Sichtweise der Petenten.