Petition zu Wasserschutzgebiet Mangfalltal – Umweltausschuss entscheidet

Umweltausschuss des Bayerischen Landtages sieht keinen Grund für eilige Entscheidung zu Dünge- und Beweidungsverbot.

Muss für die Zone IIa des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing ein Dünge- und Beweidungsverbot erlassen werden, noch ehe über die Zukunft des Wasserschutzgebietes an sich entschieden worden ist? (U.a.) Darüber wurde am 31.3.2022 im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages verhandelt. Das Ergebnis: „Jetzt zu sagen, das muss die Regierung von Oberbayern machen, geht uns zu weit“, so die Ausschussvorsitzende Rosi Steinberger. Rechtssicher sei eine solche Anordnung auch wohl kaum durchzuführen. Der Umweltausschuss wolle aber ausdrücklich, dass das Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Mangfalltal endlich vorankomme. Im Herbst lasse man sich berichten, ob dies tatsächlich geschehe. Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die in ihrer Funktion als Stimmkreisabgeordnete der Region Miesbach im Ausschuss anwesend war, meinte, im Kern gehe es hier doch um die Verhältnismäßigkeit, nicht um das notwendige Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Mangfalltal an sich. Bei der Petition aus dem Landkreis Miesbach sei doch nur die Frage, ob ein einziger Punkt – das Dünge- und Beweidungsverbot – aus dem Verfahren herausgelöst werden müsse. Aigner weiter: „Gibt es einen Hinweis, dass konkret jetzt Gefahr besteht?“ Eile könne eigentlich nur durch 2 länger zurückliegende Verkeimungen des Münchner Trinkwassers begründet sein. In einem dieser Fälle könne Beweidung als Ursache sicher ausgeschlossen werden. Dass Starkregen eine Rolle gespielt habe, sei hingegen in beiden Fällen klar. Man wisse also zu wenig über die Verkeimungsursache, um sagen zu können, „diese Quelle (der Verunreinigungen) ist jetzt erst einmal (durch ein Dünge- und Beweidungsverbot) auszumerzen, bevor irgendetwas weiter diskutiert wird“, so der stellvertretende Ausschussvorsitzende Eric Beiswenger. Wie Aigner und Steinberger forderte Beiswenger, dass alle Verfahrensbeteiligten miteinander ins Gespräch kommen sollten. Ganz im Sinne des „Runden Tisches“, den Aigner bereits beim Ortstermin des Umweltausschusses am 24. Februar 2022 im Mangfalltal anregt hatte. Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis hatte gegenüber dem Merkur kommentiert: „Die Herausnahme des Themas Dünge- und Beweidungsverbot ist fachlich nicht nötig und auch nicht vertrauensfördernd.“ (Ausgabe vom 2./3.4.2022) Den Grundstein dafür habe das Gutachten des Berliner Hydrogeologen Uwe Tröger gelegt. Einen Zeitplan, wann es in das Verfahren zur geforderten Erweiterung des Wasserschutzgebietes gehen soll, könne er jedoch noch nicht bieten. Der Landrat hält es für sinnvoll, vorher zu klären, ob die Stadtwerke München nach alten Rechten zeitlich unbegrenzt Trinkwasser aus dem Mangfalltal fördern dürfen, oder ob alle 20 Jahre eine neue Genehmigung zu beantragen ist, was dem Landkreis mehr Einfluss verschaffen würde.

Laut Merkur vom 24./25.6.2023 zeigt jetzt ein Gutachten des Augsburger Rechtsprofessors Martin Kment, dass den Stadtwerken München (SWM) „keine alten Rechte erteilt worden (sind), und es ist kein behördlicher Erteilungsakt nachweisbarer Rechte für die Wasserbenutzung durch die Reisacher Fassung überliefert. Und selbst wenn es dennoch entsprechende Rechte gegeben haben sollte, wäre der Bestandsschutz spätestens mit dem nachträglichen Bau des Verbindungsstollens erloschen.“ Für Prof. Kment unterliegt Münchens Trinkwasserversorgung damit in der gesamten Reisacher Grundwasserfassung der allgemeinen wasserrechtlichen Genehmigungspflicht. Es sei deshalb wünschenswert, dass die Stadt München ein Genehmigungsverfahren einleite, „um einen rechtmäßigen Zustand herbeizuführen“. Merkur-Redakteur Dieter Dorby weist in seinem Artikel ausdrücklich darauf hin, dass dabei auch die Belange der Umgebung wie Naturschutz und Rechte der Grundstückseigentümer wie etwa deren Entwicklungspläne stärker bewertet würden. Auch eine dieser GrundstückseigentümerInnen, Marion Kameke vom Biogut Wallenburg, lässt Dorby zu Wort zu kommen. Mit der heute üblichen Alternativenprüfung bekomme man neue Perspektiven zur Wassergewinnung hinzu. Kamekes Mitstreiter, Andreas Hallmannsecker vom Verein „Unser Wasser“, wird zitiert mit den Worten: „Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wird auch die zu entnehmende Menge an Wasser festgestellt. Das ist ein komplett neuer Aspekt hier bei uns.“ Prof. Kments Auftraggeber für das vorliegende Gutachten sind laut Merkur die Stadt Miesbach, die Gemeinden Hausham, Schliersee, Valley und Warngau, der Verein „Unser Wasser“, der Verein der Wasserschutzzonengeschädigten Thalham-Darching sowie die landwirtschaftlichen Biobetriebe Gut Wallenburg und der Hof von Alois Fuchs. Sie alle hätten ihn „sehr gut“ mit Material versorgt, lobt Prof. Kment seine Auftraggeber. Bei seiner aufwändigen Recherche habe er sich nämlich nicht auf gegoogelte Informationen verlassen können.