Umweltausschuss des Bayerischen Landtages sieht keinen Grund für eilige Entscheidung zu Dünge- und Beweidungsverbot.
Der Landtag hatte die Sitzung des Ausschusses vom 31.3.2022 zunächst live gestreamt, danach die Aufzeichnung zur Verfügung gestellt. Auf dieses Video bezieht sich unsere Time Code-Angabe.
Muss für die Zone IIa des Wasserschutzgebietes Thalham-Reisach-Gotzing ein Dünge- und Beweidungsverbot erlassen werden, noch ehe über die Zukunft des Wasserschutzgebietes an sich entschieden worden ist? (U.a.) Darüber wurde am 31.3.2022 im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages verhandelt. Das Ergebnis: „Jetzt zu sagen, das muss die Regierung von Oberbayern machen, geht uns zu weit“, so die Ausschussvorsitzende Rosi Steinberger. Rechtssicher sei eine solche Anordnung auch wohl kaum durchzuführen. Der Umweltausschuss wolle aber ausdrücklich, dass das Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Mangfalltal endlich vorankomme. Im Herbst lasse man sich berichten, ob dies tatsächlich geschehe. Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die in ihrer Funktion als Stimmkreisabgeordnete der Region Miesbach im Ausschuss anwesend war, meinte, im Kern gehe es hier doch um die Verhältnismäßigkeit, nicht um das notwendige Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Mangfalltal an sich. Bei der Petition aus dem Landkreis Miesbach sei doch nur die Frage, ob ein einziger Punkt – das Dünge- und Beweidungsverbot – aus dem Verfahren herausgelöst werden müsse. Aigner weiter: „Gibt es einen Hinweis, dass konkret jetzt Gefahr besteht?“ Eile könne eigentlich nur durch 2 länger zurückliegende Verkeimungen des Münchner Trinkwassers begründet sein. In einem dieser Fälle könne Beweidung als Ursache sicher ausgeschlossen werden. Dass Starkregen eine Rolle gespielt habe, sei hingegen in beiden Fällen klar. Man wisse also zu wenig über die Verkeimungsursache, um sagen zu können, „diese Quelle (der Verunreinigungen) ist jetzt erst einmal (durch ein Dünge- und Beweidungsverbot) auszumerzen, bevor irgendetwas weiter diskutiert wird“, so der stellvertretende Ausschussvorsitzende Eric Beiswenger. Wie Aigner und Steinberger forderte Beiswenger, dass alle Verfahrensbeteiligten miteinander ins Gespräch kommen sollten. Ganz im Sinne des „Runden Tisches“, den Aigner bereits beim Ortstermin des Umweltausschusses am 24. Februar im Mangfalltal anregt hatte. Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis hatte gegenüber dem Merkur kommentiert: „Die Herausnahme des Themas Dünge- und Beweidungsverbot ist fachlich nicht nötig und auch nicht vertrauensfördernd.“ (Ausgabe vom 2./3.4.2022) Den Grundstein dafür habe das Gutachten des Berliner Hydrogeologen Uwe Tröger gelegt. Einen Zeitplan, wann es in das Verfahren zur geforderten Erweiterung des Wasserschutzgebietes gehen soll, könne er jedoch noch nicht bieten. Der Landrat hält es für sinnvoll, vorher zu klären, ob die Stadtwerke München nach alten Rechten zeitlich unbegrenzt Trinkwasser aus dem Mangfalltal fördern dürfen, oder ob alle 20 Jahre eine neue Genehmigung zu beantragen ist, was dem Landkreis mehr Einfluss verschaffen würde.
Die Sitzung des Umweltausschusses war per Live-Stream übertragen worden. In der Videoaufzeichnung, die der Landtag zur Verfügung stellt, wird die Petition aus Miesbach (Nr. 254.18) etwa ab Time Code (TC) 1.23.00 behandelt.
In den Ausführungen der Ausschussvorsitzenden Rosi Steinberger und ihres Stellvertreters Eric Beiswenger ist wiederholt die Rede von einer „80-drei-Berücksichtigung“ – damit wird auf § 80 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages (BayLTGeschO) verwiesen.